Drei Euro Lohn
sind sittenwidrig
Nürnberg/Mainz (dpa). Stundenlöhne von weniger als drei Euro sind nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit sittenwidrig. »Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen, diese genauer zu prüfen«, erläuterte eine Sprecherin. Damit solle vermieden werden, dass Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers ihre Löhne drücken. Leitlinie sei ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom April 2009.
Artikel vom 02.03.2010